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AGBs

"Veranstalterin/Auftragnehmerin"
Aurelia Hack 
Ganghoferstr. 91, 
81373 München

Email: hello@aureliahack.com

  1. Geltungsbereich

    • Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der „Coaching/Seminar/Moderation/Workshop/Training/Ausbildung – Veranstalterin“, auch genannt „Dienstleistung“ nach diesem Vertrag mit ihrem Geschäftspartner, nachstehend „Teilnehmer“, „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt.

 

  • Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt sollte der Teilnehmer keinen Widerspruch einheben. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Veränderungen an die Veranstalterin senden.

 

  • Die AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die diesen AGB entgegenstehen, von diesen AGB abweichen bzw. von den gesetzlichen Regelungen zu Ungunsten der Veranstalterin abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
     

  • Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Teilnehmers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzungen), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

 

  • Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit diese AGB, Vertragsangebote, Vertragsergänzungen oder andere Vertragsteile, gleich von welcher Vertragspartei sie eingeführt wurden, für Informationszwecke in eine andere Sprache übersetzt werden, findet für Auslegungsfragen ausschließlich die deutschsprachige Version Anwendung.

 

  • Die einzelnen Bestimmungen dieser AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.

 

 

2. Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrags befinden sich in der Auftragsbeschreibung. Die Veranstalterin behält sich Leistungsänderungen nach Trainingsbeginn aus Gründen der effektiveren und effizienteren Zielerreichung im Sinne des Kunden vor. Die Dienstleistung entspricht der vollständigen Auftragsbeschreibung. Elemente werden nur nach Absprache verändert.

 

3. Zustandekommen des Vertrag

Ein Vertrag mit der Veranstalterin kommt zustande durch die Übermittlung der ausgefüllten und beidseitig unterschriebenen Teilnahmeerklärung/Vertrag/Angebot oder durch eine Bestätigung per Email, wenn die ausgefüllte und unterschriebenen Teilnahmeerklärung/Vertrag/Angebot nachgereicht wird.

Jeder Teilnehmer (oder der Vertragspartner) erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung eine Bestätigung oder ein Ablehnungsschreiben.

 

4. Teilnahme und Anmeldung

Zur Teilnahme an der Veranstaltung sind die in der Auftragsbeschreibung vereinbarte Anzahl an Teilnehmern begünstigt. Veränderungen müssen vorab an die Veranstalterin mitgeteilt werden.

Bei einer Gruppenveranstaltung (z.B. Betriebsausflug) schließt der, für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. weisungsbefugten Person einen Teilnehmervertrag über und für die Gruppe ab.

 

5. Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt und endet am vereinbarten Zeitpunkt.

Termine werden vorab festgelegt und sind, wenn nicht anders vereinbart einzuhalten.

 

6. Kosten und Gebühren

Für Geschäftsbeziehungen, Firmen und Organisationen:

Die jeweiligen Teilnahmegebühren sind mit Ausbildungs-, Trainings-/Workshop- bzw. Veranstaltungsbeginn fällig. Die Zahlungen können nach Vereinbarung in Raten erfolgen, eine solche Vereinbarung muss grundsätzlich vor Rechnungsstellung erfolgen. Die Rechnung wird von der Veranstalterin unter Berücksichtigung der getroffenen Vereinbarungen vier Wochen oder wenn kürzer direkt am Zeitpunkt der Annahme des Angebots vor Seminarstart/Ausbildungsbeginn als PDF-Dokument per E-Mail zugesandt.

Eine Verpflichtung zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren besteht auch dann, wenn der Unterricht nicht oder nur teilweise besucht wird.

Zahlungen erfolgen als Überweisung gemäß den auf der Rechnung angegeben oder im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Der Auftraggeber erhält eine Rechnung, die innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzüge zu begleichen ist. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Veranstalterin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

Sämtliche Leistungen verstehen sich inklusive/exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer von 19%.

 

Private Kunden und Privatklienten:

Rechnung, die die Veranstalterin an private Kunden richtet, sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

Ratenzahlungen sind nach Absprache möglich und werden schriftlich festgehalten.

 

7. Weitere Bestimmungen

Es gelten die Regelungen der Trainings, Workshops, Ausbildungen, Seminare und Veranstaltungen, die in den jeweiligen Informations- und Anmeldeunterlagen einsehbar sind. Der Veranstaltungsort wird, wenn nicht anders vereinbart, vom Teilnehmer gestellt. Bei Veranstaltungen, die seitens des Trainers organisiert sind, gelten die Bedingungen des Veranstaltungsorts. Eventuell anfallende Kosten für Übernachtung und weitere Verpflegung sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.

 

8. Rücktritt

Die Veranstalterin behält sich vor bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin, die Durchführung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung zu gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

Das Rücktrittsrecht besteht nur, wenn die Veranstalterin die zu dem Rücktritt führenden Gründe nachweisen und dem Teilnehmer/Auftraggeber ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Bereits erbrachte Leistungen (wie zum Beispiel Vorbereitungen von Unterlagen) werden dem Auftraggeber anteilig in Rechnung gestellt. Sollte die Teilnahmegebühr bereits vollständig gezahlt worden sein, wird diese anteilig in Höhe der noch nicht erbrachten vertraglich geschuldeten Leistungen oder. Die Auftragnehmerin haftet in dem Fall nicht für bereits gebuchte Anreisen per Auto (z. B. Mietwagen), Bahn oder Flugzeug.

 

9. Stornierungsfrist/Stornierung einer Dienstleistung

Geschäftsbeziehungen, Firmen und Organisationen:

Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf die gesamte Buchung. Eine Buchung/Dienstleistung umfasst die gesamten Trainings-/Workshopeinheiten/-bestandteile und weitere vertraglich festgelegten Bestandteile.

Die Buchung einer Dienstleistung kann nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften storniert werden:

 

9.1 Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.

9.2 Absagen und Terminverschiebungen durch den Kunden

(1) Vereinbarte Termine für Workshops, Trainings oder Coachings sind verbindlich. Eine Verschiebung oder Absage durch den Kunden ist bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

(2) Bei einer kurzfristigeren Absage oder Verschiebung wird ein Ausfallhonorar wie folgt fällig:

  • Bis zu 4 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars.

  • Weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars (unter Anrechnung ersparter Aufwendungen gemäß § 615 BGB).

(3) Bereits entstandene, nicht stornierbare Fremdkosten (z. B. Reise- oder Hotelkosten) sind in jedem Fall in voller Höhe vom Kunden zu erstatten.

 

10. Verschiebung

Sollten die anfänglich festgelegten Daten einer Veranstaltung, bestehend aus mehreren Terminen aufgrund wichtiger Gründe nicht einhaltbar sein, behält sich die Auftragnehmerin vor, diese mit vorheriger Ankündigung von 5 Tagen vorher abzusagen und zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. Bei Krankheit seitens der Auftragnehmerin wird ein Ersatztermin gefunden. Wird dies seitens des Auftraggebers nicht möglich sein oder gewünscht sein, werden weitere Lösungen gefunden zur Nachholung der Dienstleistung gefunden.

Die angefallenen Konzeptionierungen, Inhalte (wie Workbooks, Handouts, Präsentationen) werden anteilig zur Verfügung gestellt und können seitens Auftragnehmerin in Rechnung gestellt werden.

Sollte der Teilnehmer/Auftraggeber (hier gemeint, die Gruppe), einen Termin verschieben müssen, kann dies kostenfrei bis zwei Wochen vor dem Termin stattfinden, unter Bedingung, dass ein Ersatztermin innerhalb der nächsten sechs Wochen, je nach Verfügbarkeit der Veranstalterin, vereinbart wird.

Sollte der Termin innerhalb von sechs Wochen nicht nachgeholt werden, obwohl die Veranstalterin zwei Ersatztermine angeboten hat, entfällt die Pflicht zur Erbringung der für diesen Termin geschuldeten Leistung.

Wird ein Termin unter zwei Wochen vor der Veranstaltung verschoben, wird eine Verschiebungsgebühr von 50% der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei wiederkehrenden Terminen zum Beispiel einer Trainingsreihe.

 

Verschiebung von Einzelterminen in einer Geschäftsbeziehung (Business Coaching, Einzelaufstellung, etc.):
Eine Verschiebung von Einzelterminen ist bis zu 32h vorher kostenfrei. Bei einer Verschiebung am selben (Werk-)tag werden eine Verschiebungsgebühr von 20% des 60min Honorars zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

11. Urheberrecht

Alle an die Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen und Übungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt.

Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein der Veranstalterin Aurelia Hack. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung der Veranstalterin Aurelia Hack ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.

 

12. Allgemeine Bestimmungen

Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Ausbildungen, Trainings oder einzelne Seminare stellen keine Psychotherapie dar und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Als seriöse Trainerin und Beraterin versichere ich, Aurelia Hack, hiermit ausdrücklich keinerlei Sekte anzugehören. Dies widerspricht meiner grundsätzlichen Lebensauffassung.

Die Coachings werden je nach Vereinbarung in Präsenz oder online durchgeführt. Online-Coachings erfolgen individuell, lösungsorientiert und ohne festen Lehrplan oder Erfolgskontrolle.

Die angebotenen Coachings stellen keinen Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes dar, da sie weder nach einem verbindlichen Lehrplan erfolgen noch eine Erfolgskontrolle beinhalten.

 

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit der Teilnahme von der Veranstalterin gespeichert und automatisiert weiterverarbeitet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten werden nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung, Art. 6, sowie des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Weitere detaillierte Informationen zum Thema Datenschutz finden sich auch in der Datenschutzerklärung auf folgender Website: https://www.aureliahack.com/datenschutzerkl%C3%A4rung 

Die Nutzung und/oder Umsetzung von Teilnehmerunterlagen und Konzepten und/oder die Darstellung nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) erfolgt ausschließlich durch die Veranstalterin Aurelia Hack oder mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

14. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.

 

Stand: 13.08.2025

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